Rechtsprechung
BVerwG, 07.07.1992 - 2 B 115.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Möglichkeit der Ersetzung einer mündlichen Eröffnung und Besprechung einer dienstlichen Beurteilung durch eine schriftliche bei dienstunfähiger Erkrankung des Beamten
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 A 11669/91
- BVerwG, 07.07.1992 - 2 B 115.92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.10.1976 - 2 C 34.75
Beamter auf Probe - Anhörung bei Entlassung - Bekanntgabe dienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1992 - 2 B 115.92
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Beamten auf Probe im Regelfall nicht davon abhängig, ob ihm zuvor die dienstliche Beurteilung formell ordnungsgemäß eröffnet worden ist (BVerwGE 51, 205 [BVerwG 21.10.1976 - II C 34/75]; für das Soldatenrecht ebenso BVerwGE 86, 240 [BVerwG 14.02.1990 - 1 WB 181/88]).Im übrigen ist auf der Grundlage dieser Rechtsprechung mit dem Berufungsgericht davon auszugehen, daß eine Verletzung der Vorschriften über die Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung (§ 114 Abs. 1 Satz 2 LaufbVO) nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit der Beurteilung zur Folge hat, da der Eröffnung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen zugrunde liegen (BVerwGE 51, 205 [BVerwG 21.10.1976 - II C 34/75]).
- BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 181.88
Soldat - Unterlassung des Beurteilungsgesprächs - Beurteilungssystem - …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1992 - 2 B 115.92
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Beamten auf Probe im Regelfall nicht davon abhängig, ob ihm zuvor die dienstliche Beurteilung formell ordnungsgemäß eröffnet worden ist (BVerwGE 51, 205 [BVerwG 21.10.1976 - II C 34/75]; für das Soldatenrecht ebenso BVerwGE 86, 240 [BVerwG 14.02.1990 - 1 WB 181/88]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1992 - 2 B 115.92
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 07.07.1992 - 2 B 115.92
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- VG Darmstadt, 05.10.2005 - 1 E 1962/04
Beamtenrecht; fehlende Begründung der Auswahlentscheidung; …
Der Dienstherr kann in diesen Fällen wegen schuldhafter Verletzung einer eigenen, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelnden (quasi-vertraglichen) Verbindlichkeit in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG, Beschluss v. 16.10.1991 - 2 B 115/92 -, NJW 1992, 927).